Für alle Aktiven, Trainer, Betreuer oder Zuschauer (m/w/d) gelten bei allen Heimspielen auf den Sportstätten in Nentershausen bis auf weiteres die
„2G“ – Regeln.
Entsprechend der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz, ergibt sich hieraus folgendes:
Bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind ausschließlich Geimpfte und Genesen zugelassen.
Darüber hinaus sind auch Minderjährige, die nicht als geimpft oder genesen gelten, zugelassen.
Es gilt in beiden Fällen:
- die Maskenpflicht (entfällt beim Verzehr von Speisen und Getränken)
- eine Obergrenze von 1.000 Personen.
- Generell gilt: Kein Einlass ohne erforderliche Nachweise!
- Für die Zahl der aktiven Sportler gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des § 12 der 26. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und sofern vorhanden die entsprechenden Handlungsanweisungen der zuständigen Fußballverbände.
- Weiterhin gilt das Hygienekonzept der Spfr Eisbachtal vom 16.09.2021.