Ausbildungspauschale

 

Ausbildungspauschale – was ist das?

Alle aktiven Spieler der Eisbachtaler Sportfreunde – von der F-Jugend bis hin zur A-Jugend – müssen eine sogenannte Ausbildungspauschale entrichten.

Um sich als Ausbildungsverein etablieren zu können, sind seitens des Fußballverbandes entsprechenden Rahmenbedingungen zu erfüllen (Bsp.):

  • Anzahl der Trainingseinheiten in den Jugendmannschaften
  • das Trainingsgelände
  • die medizinische Betreuung
  • die maximalen Kadergrößen
  • die Spielklassen der Mannschaften

Um diese Rahmenbedingungen sowie die Ausbildung der jungen Spieler weiterhin auf einem hohen Niveau halten zu können, hat man sich entschlossen diesen Ausbildungsbeitrag zu erheben, um die Kostenstruktur für diese Maßnahmen im Gleichgewicht zu halten.

Wie zahle ich die Ausbildungspauschale?

  • Mittels SEPA-Lastschrift
  • Vierteljährlicher SEPA-Einzug durch den Förderverein – jeweils zum 10.ten Arbeitstag in den Monaten wie folgt: März, Juni, September und Dezember.

Staffelung des Beitrages: (gültig ab Juli 2023)

  • F- bis D- Jugend = monatlich 15,- EUR -> entspricht 45,- EUR im Quartal
  • C- bis A- Jugend = monatlich 25,- EUR -> entspricht 75,- EUR im Quartal

Spielen mehrere Geschwisterkinder im Verein, so zahlt nur ein Kind den Ausbildungsbeitrag – maßgebend für den Beitrag ist das älteste Kind („Ältestenregelung“).

Beitragsfreistellung

Die Beitragsfreistellung ist intern im Verein geregelt und kann beim Förderverein angefragt werden.

Anbei finden Sie den SEPA-Vordruck. 

Diesen bitte korrekt ausgefüllt und unterschrieben an den Förderverein übermitteln. Die Abgabe kann auch an den jeweiligen Trainer erfolgen.

 

Bankverbindung des Fördervereins der Eisbachtaler Sportfreunde e.V.
Sparkasse Westerwald-Sieg
BIC: MALADE51AKI
IBAN: DE52 5735 1030 0180 3134 13

 

Information bezgl. Zuschüsse zur Ausbildungspauschale

Ich befinde mich in einer finanziellen Notlage – wer oder was kann mir helfen und mich entlasten?
Die Bundesregierung hat 2011 das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket erlassen, um Kindern von Familien, die sich derzeit in einer Notlage befinden, bessere Chancen zu ermöglichen!

 

Was bedeutet das für mich?
In einer persönlich finanziell angespannten Lage kann die Zahlung des Ausbildungsbeitrages einen an eine Belastungsgrenze bringen.  Mein Kind soll seinem Hobby in seinem Verein weiter nachgehen – ohne meine finanziellen Belastungen weiter zu vergrößern.
Mit den für das Bildungspaket bereitgestellten Geldmitteln ermöglicht der Staat Kindern in Not geratener Familien oder Alleinerziehender die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein in einer Höhe von bis zu 15,– EUR monatlich durch den Staat übernommen.

 

Bin ich berechtigt Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch zu nehmen?

Dies müssen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Sozialamt klären (da wo Sie gemeldet sind). IdR erhalten Sie einen Zuschuss, sofern Sie bereits als Familie Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen.

 

Wer ist für mich zuständig?
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. In diesem Fall erhält man aber ebenfalls im Rathaus, im Bürgeramt, in der Kreisverwaltung (Sozialamt) oder beim Jobcenter Auskunft, wer zuständig ist und weiterhilft.

 

Wo finde ich die entsprechenden Antragsformulare?
Auf der entsprechenden Homepage in dem Landkreis, wo Sie gemeldet sind.

 

Wie und wo kann ich weitere Informationen bekommen?
Auf der entsprechenden Homepage in dem Landkreis, wo Sie gemeldet sind.

 

Information zum Bildungspaket

Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien, um ihnen die gesellschaftliche Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit zu ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link; hier finden Sie auch das entsprechende Formular / Vordruck für Ihren Wohnort:

Landkreis Limburg-Weilburg:

Bildung und Teilhabe: Landkreis Limburg-Weilburg (landkreis-limburg-weilburg.de)

Westerwaldkreis:

Bildungs- und Teilhabepaket – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Rhein-Lahn-Kreis:

PowerPoint-Präsentation (rhein-lahn-kreis.de)

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an „foerdver_sfe_dkegel@gmx.de“.