Protest gegen Oost-Rot abgewiesen: Wie es jetzt weitergeht

Der Protest der Eisbachtaler Sportfreunde gegen den Einsatz von Ex-Eisbär Tobias Oost im Pokal-Halbfinale gegen TuS Rot-Weiß Koblenz wurde von der Spruchkammer des Fußballverbandes Rheinland am Donnerstagabend abgewiesen. Den Sportfreunden bleibt allerdings noch eine Hintertür.

 
Wie die Spruchkammer unter dem Vorsitz von Willibald Hannappel in der rund einstündigen Verhandlung darlegte, lag die Pflichspielerlaubnis für Rot-Weiß-Keeper Tobias Oost im Pokalspiel gegen die „Eisbären“ vor – er sei nach seiner roten Karten im Oberligaspiel beim FV Diefflen vom Fußball-Rgeionalverband Südwest lediglich ausdrücklich für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt worden.
 
Die Sportfreunde hatten unmittelbar nach der bitteren 8:9-Pokalniederlage nach Efmeterschießen gegen TuS Rot-Weiß Koblenz mündlichen Protest bei Schiedsrichter Fabian Schneider gegen den Einsatz von Tobias Oost eingelegt und diesen später gegenüber dem FV Rheinland schriftlich begründet. Besonders sauer aufgestoßen war den Eisbachtalern, dass ihr führerer Jugend- und Seniorenkeeper Oost im Halbfinale trotz roter Karte im Pokal spielen durfte, während „Eisbären“-Verteidiger Andreas Hundhammer ebenfalls unmittelbar vorher im Rheinlandliga-Spiel gegen Badem den roten Karton gesehen hatte. Der gebütige Wirgeser wurde anschließend allerdings für ein Pflichtspiel gesperrt und musste somit im Pokal zusehen.
 
Die  Verbandsspruchkammer hatte in der jetzigen Verhandlungen den Sportfreunden unter anderem angeboten, ihren Protest zurückzuziehen, um dadurch höhere Kosten zu vermeiden. Doch darauf gingen Uwe Qurimbach und Roger Perne vom geschäftsführenen Vorstand, die die „Eisbären“ bei der Verhandlung vertraten, nach kurzer Beratung nicht ein. „Wir haben den Protest jetzt erst einmal aufrecht erhalten und warten das schriftliche Urteil ab. Dann werden wir uns beratschlagen und schauen, wie wir weiter damit umgehen“, sagt Uwe Quirmbach. 
 
Die Eisbachtaler haben nun bis kommenden Freitag Zeit, um Berufung einzulegen. Bei einer entsprechenden Berufung würde letztlich das Verbandsgericht des FV Rheinland entscheiden.