Weitere Lockerungen: Fußball-Spielbetrieb in Rheinland-Pfalz wieder möglich

Lange haben nicht nur die Fußballer im Fußballverband Rheinland, sondern auch alle anderen Sportler in Rheinland-Pfalz auf diese Nachricht hingefiebert: Ab Mittwoch, 15. Juli, ist das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen im hessischen Nachbarland wieder möglich.

Das hat der Ministerrat am Dienstag in Mainz beschlossen und damit gleichzeitig weitere Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung verabschiedet. Zuletzt war die Gruppengröße in Rheinland-Pfalz bei Kontaktsportarten auf bis zu maximal zehn Personen einschließlich Übungsleiter begrenzt.

„Die Disziplin der Sportlerinnen und Sportler und die gewonnenen Erfahrungen der letzten Monate machen nach den schrittweisen Lockerungen nun diesen weiteren großen Schritt Richtung Normalität möglich. Die erhöhte Personenanzahl ermöglicht auch in den Kontaktsportarten den wieder annähernd normalen Trainings- und Wettkampfsport“, erklärte Sportminister Roger Lewentz. Die Erhöhung der Gruppengröße auf bis zu 30 Personen beziehe sich auf die reine Sportausübung und gilt nicht für zufällig zusammengesetzte Gruppen.

Damit können die Vereine in Rheinland-Pfalz nunmehr unter anderem auch ihre ersten Testspiele für die neue Saison in den jeweiligen Sportarten absolvieren. Die Freude ist auch bei Fußball-Oberligist Sportfreunde Eisbachtal groß: Dem noch ausstehenden Rheinlandpokal-Halbfinale beim Ligakonkurrenten FV Engers sowie einem möglichen Finale am 22. August steht mit den nunmehr verkündeten Lockerungen nichts mehr im Wege.

Die nun verkündeten Lockerungen für den Sportbetrieb sind allerdings auch mit Auflagen verbunden, wie das rheinland-pfälzische Innenministerium am Dienstag ankündigte: So gilt eine Kontaktdatenerfassung der jeweiligen Trainings- und Wettkampfgruppe, um eine Nachverfolgbarkeit von eventuell auftretenden Infektionsketten zu gewährleisten. Außerhalb der Trainingsstätte und für Gruppen über 30 Personen gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Zuschauerinnen und Zuschauer sind im Rahmen der bereits bekannten Veranstaltungsregeln und einem damit einhergehenden Hygienekonzept zugelassen, hieß es am Dienstag.