Westerwaldkreis erlässt Allgemeinverfügung: Einschränkungen für Trainings- und Spielbetrieb ab 28. Oktober

Aufgrund der weiter steigenden Corona-Fallzahlen im Westerwaldkreis hat die Kreisverwaltung am heutigen Montag, 26. Oktober, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die weitere einschränkende Maßnahmen bedeuten. Diese gelten ab Mittwoch, 28. Oktober, und betreffen auch die Eisbachtaler Sportfreunde.

Für den Spiel- und Trainingsbetrieb bedeutet das in unserem Verein:

• Das Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf dem Sportplatz im Freien bei festen Kleingruppen zulässig.
• Zuschauer und Eltern sind bei Jugend- und Senioren-Fußballspielen sowie im Training nicht zugelassen.
• Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport (z.B. Zweikämpfe, Tacklings) im Training ist nicht zulässig.
• Duschen und Umkleidekabinen sind unter Beachtung der Abstandsregeln zu nutzen.

Die nunmehr erlassene Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises gilt vorerst bis Mittwoch, 11. November 2020.

Wir bitten dringlichst alle Trainer, Spieler und auch Fans unseres Vereins sich an die neuen Regelungen des Westerwaldkreises zu halten, damit wir möglichst schnell vor allen Dingen wieder eins: In gewohnter Art und Weise unserem geliebten Hobby nachgehen können – ohne Einschränkungen und mit Zuschauern.

Der Vorstand der Eisbachtaler Sportfreunde